Matthias Müller ist Rechtsanwaltund als Steuerberater Leiter der Steuerabteilung. Seine Laufbahn begann er in der Hamburger Niederlassung einer „Big-Four“-Gesellschaft – hier konzipierte er Fonds und beriet vermögende Privatkunden. Nach langjähriger Tätigkeit in einer der ältesten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften der Hansestadt baute er als Leiter der Steuerabteilung die Hamburger Niederlassung einer renommierten mittelständischen Münchener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft auf.
Beim WIRTSCHAFTSRAT fokussiert sich Matthias Müller vor allem auf das internationale Steuerrecht mit einem Schwerpunkt auf grenzüberschreitender Sitzverlegung, dem Wegzug ins Ausland und der Verrechnungspreisgestaltung sowie auf die steuerlichen Aspekte bei M&A-Transaktionen. Herr Müller berät inhabergeführte Unternehmen und ihre Gesellschafter in allen Fragen mit steuerlichem und rechtlichem Bezug. Auch beschäftigt er sich mit Fragen des laufenden Geschäftsbetriebs, der privaten Steuerdeklaration und der Unternehmensfolge. Des Weiteren erstellt er Gutachten zur Berechnung von Betriebsunterbrechungsschäden, unterstützt Unternehmen bei finanzgerichtlichen Verfahren und Betriebsprüfungen und der Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Er bringt fundierte Kenntnisse in den Branchen Seeschifffahrt, technische Dienstleistungen, Verlagswesen und Immobilienwirtschaft mit.