Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet für unsere Kanzlei seit jeher das öffentliche Wirtschaftsrecht. Hier widmen wir uns besonders intensiv einigen Spezialthemen, etwa der Beratung zum Breitbandausbau und zu Vergabeverfahren. Ihren rechtlichen Rahmen betrachten wir als juristische Querschnittsgebiete, die sich durch eine hohe Komplexität auszeichnen. Unser Team bearbeitet solche Projekte deshalb praxisgruppenübergreifend, um optimal die Felder abzudecken, auf denen diverse Rechtsgebiete ineinandergreifen und auch betriebswirtschaftliche Erwägungen bei der Entscheidungsfindung eine exponierte Rolle spielen. Gerade hier stellen wir Ihnen gerne unsere Expertise zur Verfügung.
Schwerpunktmäßig widmet sich unsere Kanzlei dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Staatliche und private Akteure auf diesem Gebiet betreuen wir vornehmlich zu Rechtsfragen in den regulierten Märkten (vor allem solchen für Verkehr, Energie, Telekom, Wasser und im Gesundheitswesen).
Insbesondere in stark dirigistisch ausgeformten Marktbereichen fällt den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle zu. Komplizierte sektorenspezifische Regulierungsinstrumente sollen gewährleisten, dass die Bedürfnisse der Allgemeinheit langfristig zu angemessenen Preisen im Wettbewerb gesichert werden. Um etwa Kommunen und private Marktteilnehmer bei Entscheidungen in diesem komplexen Regelungsbereich mit dem nötigen Sachverstand auszustatten, berät unsere Praxisgruppe für öffentliches Wirtschaftsrecht Mandanten unter Rückgriff auf langjährige Erfahrung. Ferner berücksichtigen wir in unserer Entscheidungshilfe sowohl rechtsexterne wirtschaftliche Komponenten als auch rechtsgebietsübergreifende Gesichtspunkte wie solche des Steuerrechts.
In aktuellen Projekten fokussieren wir uns unter anderem auf die Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausbau des breitbandigen Internets. Ebenso beraten wir Schlüsselfiguren der Energiewende dabei, staatliche Anreize innerhalb der stark regulierten Energiewirtschaft zu nutzen und die Unternehmensentwicklung in Einklang mit aufsichts- und steuerrechtlichen Vorgaben zu bringen. Zugleich stehen wir öffentlichen Auftraggebern bei Beschaffungsvorgängen und Konzessionsvergaben zur Seite, indem wir die vergaberechtliche Beratung übernehmen. Hierzu arbeiten wir unter anderem die Ausschreibungsunterlagen aus, führen Vergabeverhandlungen durch und vertreten unsere Mandanten in Nachprüfverfahren.
Wer bei der Unternehmensführung Chancen und Risiken im Steuerrecht umsichtig mitberücksichtigt, schützt sich vor unnötiger Zusatzbelastung und bleibt auf Erfolgskurs. WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ unterstützt Sie dabei, Ihr Unternehmen steuerrechtlich optimal aufzustellen.
WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ Praxisgruppe für Steuerrecht widmet sich der Steuerplanung nicht nur isoliert. Auch im Rahmen unserer Gesamtberatung zu Restrukturierungen und Unternehmenskäufen, zu Finanzierungen und Investments bedenken wir in unserer Kanzlei die steuerrechtliche Dimension konsequent mit. So berät unsere Steuerrechtsabteilung beispielsweise bei Unternehmensgründungen zur Rechtsformwahl aus steuerrechtlicher Perspektive.
Zusammen mit unserer Schwestergesellschaft, der WIRTSCHAFTSRAT GmbH■, setzt sich unsere Praxisgruppe außerdem mit bilanziellen Fragestellungen auseinander. Daneben unterstützen wir insbesondere Familienunternehmen unter (erbschafts-)steuerrechtlichen Gesichtspunkten in der Nachfolgeplanung und vertreten unsere Mandanten regelmäßig in steuerrechtlichen Verfahren. Hierbei liefern wir Ihnen innovative Lösungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind: Ziel unserer Beratung ist es, Ihr Unternehmen steuerlich soweit wie möglich zu entlasten und dabei zugleich die Maßnahmen zu wählen, die sich für Sie in der Umsetzung individuell am praktikabelsten erweisen. Bei alledem ist unsere Beratung geprägt von einer engen Zusammenarbeit mit unseren übrigen Praxisgruppen, um Ihnen unsere Expertise rechtsgebietsübergreifend zugänglich zu machen.
Unterstützt wird WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ Abteilung für Steuerrecht zudem durch ihre Schwestergesellschaft, die WIRTSCHAFTSRAT GmbH■.
Sie übernimmt die Betreuung im Rahmen der steuerlichen Deklarationspflichten, also bei Steueranmeldungen und -erklärungen sowie in der Buchführung und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. Ebenso begleitet die WIRTSCHAFTSRAT GmbH■ damit einhergehende Verfahren: Sie wirkt an steuerlichen Betriebsprüfungen mit und assistiert dort, wo gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe eingelegt werden. Indem wir unsere steuerrechtliche Tätigkeit mit Steuerberatung und Leistungen der Wirtschaftsprüfung unter einem Dach bündeln, gelingt es uns, die steuerliche Ausgestaltung eines Geschäftsmodells effizient und umfassend zu verwirklichen. Hierbei profitieren unsere Mandanten insbesondere davon, dass unser Beratungsteam auf Basis einer gemeinsamen Informationsgrundlage agiert und sich kontinuierlich fachlich austauscht.