Bayern erhöht Bundesförderung für Kommunen auf bis zu 90 Prozent

Erhalten Sie einen Überblick über die zentralen Neuerungen der neuen bayerischen Kofinazierungs-Gigabitrichtlinie

2.8.2021

Ab 01. August 2021 gilt die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie. Kommunen können künftig die Kombination von Bundesförderung mit der neuen bayerischen Kofinanzierung in Anspruch nehmen und somit Fördersätze von in der Regel 90 Prozent statt 50 Prozent im Gigabitausbau erhalten. Zudem entfällt für die bayerischen Kommunen zukünftig der bayerische Förderhöchstbetrag.

Das neue Förderprogramm des Bundes für sogenannte graue NGA Flecken ist im April 2021 in Kraft getreten. Es ermöglicht einen geförderten Glasfaserausbau auch in Gebieten, in denen bereits schnelles Internet (mindestens 30 Mbit/s) vorhanden ist.

Neben den deutlich erhöhten Fördersätzen können finanzschwache Gemeinden zusätzlich bei der Finanzierung des Eigenanteils unterstützt werden. Im Ergebnis können damit auch Fördersätze über 90 Prozent erreicht werden.

Auch das Bayerische Förderprogramm Gigabitrichtlinie läuft erfolgreich: Bereits 780 Gemeinden nutzen das Programm, erste Förderbescheide wurden übergeben, der Glasfaserausbau läuft.

Seit 2014 konnten so über 2,5 Milliarden Euro in den Breitbandausbau in Bayern investiert werden und die Versorgung der Haushalte mit schnellem Internet von 27 Prozent auf über 92 Prozent verbessert werden.

Bereits seit Jahren unterstützt die Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ auch bayerische Landkreise bei der Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus, so u.a. die Landkreise Cham und Schwandorf.

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