Keynote beim FRK Breitbandkongress zum neuen Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau
Redemanuskript zum neuen rechtlichen Rahmen der Breitbandförderung in Deutschland
Am 28.09.2020 fand in Leipzig der 23. Breitbandkongress des FRK statt, des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation. Die Keynote-Rede anlässlich der Zusammenkunft hielt als Partner der Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht Dr. Henrik Bremer. Da die EU-Kommission der novellierten NGA-Rahmenregel kurz vor der Veranstaltung grünes Licht gegeben hatte, nutzte er seinen Vortrag, um den neuen rechtlichen Rahmen der Breitbandförderung in Deutschland zu skizzieren. Zugleich behandelte der Beitrag zum FRK-Breitbandkongress auch die Folgen der veränderten Förderkulisse für den Breitbandausbau in der Bundesrepublik insgesamt:
Ergänzend zu unseren bisherigen Artikeln zur Breitbandförderung hier im Kanzlei-Blog thematisierte der Vortrag dabei nicht bloß die Förderfähigkeit hellgrauer und dunkelgrauer Flecken. Ebenso erörtert wurden die Regelungen zum Investitionsschutz nach der novellierten NGA-Rahmenregel. Des Weiteren ging die Keynote-Rede darauf ein, was letzte für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau bedeutet. Dies führte schließlich zu der Frage, welche Strategie für den Umgang mit dem neuen Förderprogramm sich für Gebietskörperschaften einerseits und Telekommunikationsunternehmen andererseits anbietet.
Unweigerlich steht die strategische Auseinandersetzung mit der bald vollendeten Überarbeitung der NGA-Rahmenregel und der Bundesförderrichtlinie bei alledem noch am Anfang. Schließlich wurden bis Anfang Oktober 2020 die Endfassungen noch nicht einmal veröffentlicht. Immerhin schlug der Vortrag aber die zuversichtliche Note an, dass durchaus intelligente Lösungsansätze bestehen, um gesamtgesellschaftlich mithilfe der Förderung den Breitbandausbau zu beschleunigen und dabei als individueller Akteur am Telekommunikationsmarkt selbst erfolgreich zu sein.
Das Redemanuskript zur Keynote-Rede bei FRK-Breitbandkongress steht hier zum Download bereit.