Potenziale der Blockchain in der Verwaltung und im öffentlichen Sektor

Erhalten Sie Informationen zu der Funktionsweise, den Anwendungsmöglichkeiten & den rechtlichen Hürden der Blockchain

12.2.2018

Die Blockchain-Technologie ist mittlerweile in aller Munde. Diskutierte bis vor kurzem nur die einschlägige Fachpresse über die 2008 entwickelte Technologie, so sorgt die „Blockchain“ aktuell in fast jedem Tätigkeitsbereich für Gesprächsstoff. So stellt sich unabhängig von ihrer Relevanz für die Privatwirtschaft inzwischen auch die Frage, welchen Mehrwert die Blockchain in der Verwaltung liefern kann.

Dabei ist die Leistungsfähigkeit der Blockchain-Technologie durchaus umstritten. Manche stellen Blockchain-Anwendungen als Game-Changer dar, der die Welt in wenigen Jahren auf den Kopf stellen wird. Andere halten ihre Innovationskraft für begrenzt und ihre Popularität für einen übertriebenen Hype. Um zu erahnen, wer am Ende Recht behält, lohnt sich am ehesten ein Blick auf konkrete Anwendungsbereiche, so etwa auf die Potenziale der Blockchain in der Verwaltung. Vor diesem Hintergrund will der Artikel die Blockchain-Technologie näher beleuchten, indem er sie einerseits allgemein vorstellt und andererseits auf die heute vorstellbaren Möglichkeiten eingeht, um die Technologie im öffentlichen Sektor einzusetzen.

1. Was macht die Blockchain aus?

Die Blockchain-Technologie spannt eine dezentrale Datenbank auf, die Transaktionen zwischen den Parteien transparent und sicher speichert. Die besonderen Merkmale der Blockchain-Technologie sind dabei ihre Dezentralität, Unveränderlichkeit und Transparenz.

Dezentral bedeutet in diesem Kontext, dass Daten nicht auf einem Server gespeichert werden, sondern jeweils lokal auf allen Rechnern im Netzwerk, die an dieses System angeschlossen sind (sog. „Nodes“).

Dies führt dazu, dass die Blockchain-Technologie als besonders sicher angesehen wird. Für eine Manipulation der Daten bzw. der „Blockchain“ müsste auf alle Rechner zugegriffen werden, auf denen die Blockchain gespeichert ist. Dies ist aufgrund der Anzahl von beteiligten Rechnern ebenso schwer vorstellbar wie durchführbar.

Mittels der Blockchain-Technologie werden Transaktionen durchgeführt. Die Transaktionen können jede Art von Information beinhalten. Da die Blockchain-Technologie die Technologie hinter Bitcoin und anderen digitalen oder kryptografischen Währungen ist, wird die Blockchain-Technologie oft mit finanziellen Transaktionen verbunden. Es können aber beispielsweise auch Rechte digital in der Blockchain abgebildet und somit gehandelt werden.

Die Blockchain ermöglicht Transaktionen direkt zwischen den Parteien ohne Zwischenschaltung eines (meist kostenpflichtigen) Intermediärs (z.B. einer Bank, einer Behörde oder eines Notars). Dies bedeutet, dass eine Partei Vermögenswerte auf eine andere übertragen kann, ohne hierfür eine Bank einzuschalten (sog. „Peer-to-Peer“-Modell). Die Blockchain-Technologie kann somit in unterschiedlichen Geschäftsprozessen die Rolle eines vertrauenswürdigen Dritten in den Bereichen Prozessdurchführung und Authentifizierung ersetzen.

Die Transparenz der Blockchain entsteht dadurch, dass sich die Transaktionen verfolgen lassen. Es ist einsehbar, wer welche Blöcke über das Proof-of-Work-System an die Blockchain angefügt hat (vgl. nachfolgende Ziffer 2).

2. Funktionsweise der Blockchain

Die Blockchain besteht aus vielen „Blöcken“. Alle Blöcke sind als Ketten von Blöcken miteinander verbunden. Die Verbindungen entstehen durch den Austausch von Transaktionsdaten.

Wird eine Transaktion vorgenommen, wird – jedenfalls bei der Bitcoin-Blockchain – ein neuer Block generiert und die Kette verlängert.

Der neue Block bzw. die Transaktion wird erst freigegeben, wenn sie von dem System auf ihre Gültigkeit hin überprüft worden ist. Ist die Transaktion bestätigt worden, so wird der Block in einem Prozess namens „Proof-of-Work“ an die bisherige Kette der Blöcke angefügt. Ein einmal generierter Block kann für immer nachvollzogen und nicht mehr gelöscht oder verändert werden.

Unter dem „Proof-of- Work“- Prozess kann man sich stark vereinfacht vorstellen, dass verschieden Computer im Blockchain-System (sog. „Miner“) innerhalb eines bestimmten Zeitfensters versuchen, ein schwieriges mathematisches Problem zu lösen. Nur wenn die Lösung gefunden wird, wird ein neuer Block generiert. Der erfolgreiche Miner wird mit der Ausschüttung neuer Währungseinheiten (bspw. Bitcoins) belohnt.

3. Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain in der Verwaltung

Akteure im öffentlichen Sektor fungieren oft als Intermediäre. Aufgrund der oben dargestellten Eigenschaften der Blockchain-Technologie ist diese dafür prädestiniert, eben solche Intermediäre zu ersetzen. Sollte die  Digitalisierung in ihren Anfängen Akteuren lediglich ihre Arbeit vereinfachen, so kann die Blockchain-Technologie Akteuren in dieser Funktion ihre Arbeit vollständig abnehmen.

Denkbar ist als mögliches Anwendungsfeld der Blockchain in der Verwaltung beispielsweise die Registerführung. Das betrifft etwa das Grundbuch. Eintragungsanfragen können „automatisch“ überprüft werden. Im Falle einer erfolgreichen Freigabe durch das System, wird die Eintragung automatisch vorgenommen. Darüber hinaus sind einmal getätigte Eintragungen nicht mehr zu ändern und alle getätigten Eintragungen somit transparent nachzuverfolgen.

Auch vorstellbar ist es, mittels Blockchain-Technologie die Echtheit von Dokumenten oder die Identität von Personen und Dingen zu überprüfen.

Darüber hinaus gibt es bereits heute weitere Praxisbeispiele für den Einsatz der Blockchain in der Verwaltung. In Estland sichert die Technologie beispielsweise die Integrität medizinischer Dokumente ab. Seit 2015 bietet Estland zudem mit seinem E-Residency-Programm einen auf der Blockchain basierenden Notardienst an. Neben Estland beschäftigen sich aktuell Großbritannien, Dubai und die USA mit dem Einsatz von Blockchain in der Verwaltung.

Somit zeigt sich, dass der Einsatz der Blockchain-Technologie vor allem das Potenzial bietet, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit im öffentlichen Sektor zu stärken.

4. Rechtliche Hürden

Die Einsatzgebiete der Blockchain in der Verwaltung sind groß und vielversprechend. Gleichwohl stellt die Rechtsordnung beispielsweise im Hinblick auf den Datenschutz unübersehbare Anforderungen an ihren Einsatz.  So ist unter anderem an den Schutz von personenbezogenen Daten nach § 3 BDSG zu denken oder an die Bestimmung des Verantwortlichen im Sinne der EU-DSGVO. Richtig gestaltet bietet die Blockchain-Technologie zugleich ein großes Potenzial, datenschutzrechtliche Grundsätze effektiv umzusetzen, zum Beispiel den Grundsatz des Privacy by Design.

Angesichts des breiten Spektrums von Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain im öffentlichen Sektor verbieten sich jedoch pauschale Hinweise. Welche Vorgaben im Einzelnen bei einem konkreten „Blockchain-Projekt“ zu beachten sind, beantwortet unsere zuständige Praxisgruppe gerne fallbezogen auf Anfrage.

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