Gesellschaftsrecht/ M&A

Andauernde Veränderungen am Markt und in den technologischen und (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen machen es für Gesellschaften mehr denn je erforderlich, ihre Strukturen neuen Gegebenheiten anzupassen, um sich erfolgreich zu positionieren. Je mehr Flexibilität einem Unternehmen dabei abverlangt wird, desto weniger kann es sich eine Gesellschaft erlauben, auf kompetente rechtliche Unterstützung zu verzichten. Denn so sehr aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen drängen, so wichtig ist es auch, Entscheidungen umsichtig und in vollem Bewusstsein der Rechtslage zu treffen.

WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ liefert Ihnen hierzu die nötige Expertise.

Unsere Kanzlei berät Sie sowohl bei der Gründung von Unternehmen und der Gestaltung der Gesellschaftsverträge als auch bei Gesellschafterstreitigkeiten, Haftungsfragen, Nachfolgeregelungen und Firmenumstrukturierungen sowie bei Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen.

Hierbei kann unsere Kanzlei auf langjährige Erfahrung im Bereich Fusionen und Übernahmen zurückgreifen.

Wir begleiten Sie mit umfassender rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung auf dem Weg von der Kontaktanbahnung über das Formulieren von Vertraulichkeitsvereinbarungen und Absichtserklärungen und die Due Diligence bis hin zur Gestaltung und Verhandlung aller relevanten Verträge. Dabei sind wir durch unser breit aufgestelltes Expertenteam stets in der Lage, Spezialisten aus angrenzenden Rechtsgebieten hinzuzuziehen. Zudem behalten wir im Blick, wie sich Ihr Vorhaben aus steuerlicher Sicht optimal gestalten lässt.

Unterstützen können wir Sie daneben natürlich auch im laufenden Betrieb Ihres Unternehmens bei Vertragsgestaltungen und –verhandlungen.

Die Fachkompetenz unserer Schwestergesellschaft, der Wirtschaftsrat GmbH, im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung erlaubt es uns bei alledem, unsere Rechtsberatung wirtschaftlich passgenau auf Ihr Unternehmen abstimmen.

Beratungsschwerpunkte

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