Insolvenzrecht

Krisen meistern, Zukunft sichern – Ihr Partner im Insolvenzrecht.

Unsere Praxisgruppe für Insolvenzrecht vertritt vor und während Insolvenzverfahren sowohl notleidende Unternehmen als auch deren Gläubiger. So profitieren unsere Mandanten von unserer wechselseitigen Kenntnis der Verhandlungsposition beider Seiten. Dies erleichtert es uns nicht zuletzt, tragfähigen Kompromissen den Weg zu bahnen. Und gerade wenn Umstrukturierungen und sonstige einvernehmliche Lösungen in Betracht kommen, liegt hierin die Grundbedingung für einen erfolgreichen Ausweg aus der unternehmerischen Krise.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Prüfung von Insolvenzgründen und Antragspflichten

Wir prüfen für Ihr Unternehmen, ob eine Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO vorliegt, beispielsweise aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschulduldung (§ 19 InsO). Dabei berücksichtigen wir alle rechtlichen Anforderungen, erstellen fundierte Liquiditäts- und Fortführungsprognosen und beraten Sie zu erforderlichen Maßnahmen.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Als Insolvenzgläubiger unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderungen, um sicherzustellen, dass Sie an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnehmen. Wir prüfen und optimieren Ihre Forderungsanmeldung, um mögliche Bestreitungen durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden, und vertreten Sie bei Bedarf auch in Forderungsfeststellungsverfahren.

Abwehr von Ansprüchen gegen Geschäftsleiter

Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände zu Haftungsrisiken in Krisenzeiten und bei Insolvenzreife, insbesondere zu den Pflichten aus § 15a und § 15b InsO. Sollte es zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Ansprüche.

Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Insolvenzanfechtungsansprüche gemäß §§ 129 ff. InsO. Dabei prüfen wir insbesondere die Anwendbarkeit des Bargeschäftsprivilegs (§ 142 InsO) oder anderer Ausnahmeregelungen, um Rückzahlungsforderungen effektiv abzuwehren.

Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten

Unsere Kanzlei setzt für Sie dingliche Rechte durch, wie z.B. die Herausgabe von Eigentum oder vorrangige Befriedigung aus besicherten Vermögenswerten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Unternehmenssanierung und Restrukturierung

Wir entwickeln belastbare Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte für Unternehmen in der Krise. Unter Berücksichtigung des StaRUG und weiterer Sanierungsinstrumente gestalten wir frühzeitige Maßnahmen zur Stabilisierung Ihres Unternehmens und minimieren Haftungsrisiken für Geschäftsleiter und Gesellschafter.

Insolvenzfeste Vertragsgestaltung

Zur Risikominimierung prüfen und optimieren wir Ihre Vertragsbeziehungen mit potenziell insolvenzgefährdeten Geschäftspartnern. So sichern wir Ihre Forderungen und schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen im Vorfeld einer möglichen Insolvenz.

Unternehmensverkauf aus der Insolvenz

Wir begleiten Sie bei der Übernahme insolventer Unternehmen - ob als Share-Deal oder Asset-Deal. Unsere Beratung umfasst die Due-Diligence-Prüfung, die Verhandlung von Verträgen und die Einbindung aller beteiligten Parteien, um Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.

Warum WIRTSCHAFTSRAT RECHT?

Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützt Sie umfassend - von der frühzeitigen Krisenprävention über die Entwicklung von Sanierungsplänen bis hin zur rechtssicheren Begleitung komplexer Insolvenzverfahren. Dank unseres Netzwerks und unserer Branchenkenntnis bieten wir einen ganzheitlichen Ansatz, der es Ihnen ermöglicht, auch in schwierigen Zeiten zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen.

Kontaktieren Sie uns!

Mit umfassendem Know-how und Erfahrung im Insolvenzrecht stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite - präventiv, in der Krise und bei der Abwicklung. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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