An zahlreichen Stellen im Steuerstrafrecht besteht nur ein schmaler Grat zwischen zulässiger Steueroptimierung und strafrechtlich relevantem Verhalten. Ferner kann es bei der fehlerhaften Deklaration, etwa von Lohn- und Umsatzsteuern, rasch dazu kommen, dass die Ermittlungsbehörden von einem wirtschaftsstrafrechtlich relevanten Vorwurf ausgehen statt von einem bloßen Versehen. Es empfiehlt sich daher, bereits präventiv auch die strafrechtliche Dimension eines Steuerkonzepts fachkompetent prüfen zu lassen. Erst recht wird Sachverstand im Steuerstrafrecht nötig, wenn die Steuerfahndung aktiv wird.
In beiden Fällen stehen wir Ihnen mit einheitlichen Ansprechpartnern aus unseren Praxisgruppen für Steuerrecht und Strafrecht zur Seite.
Dabei beraten und verteidigen unsere erfahrenen Steuerstrafrechtsanwälte Sie, wenn Ihnen als Privatperson oder Geschäftsführer vorsätzliche oder leichtfertige Steuerhinterziehung oder Nebendelikte vorgeworfen werden. Bei berufsrechtlich besonders gefährdeten Personen (Beamte, freie Berufe) begleiten wir Sie zudem in entsprechenden Disziplinarverfahren.
Ferner erörtern wir mit Ihnen die konkreten Chancen und Risiken von Selbstanzeigen in Ihrem konkreten Einzelfall und beraten Sie zu den Perspektiven steuerlicher Berichtigungen, z. B. bei nicht deklarierten Konten im Ausland, nicht erklärten Einnahmen oder sonstigen Sachverhalten.
Wunschgemäß erstellen wir steuerliche Korrekturerklärungen; Unternehmen bieten wir hierzu an, auch die zugrunde zu legende steuerliche Aufarbeitung vorzunehmen.
Ebenso begleiten wir Betriebsprüfungen, Außenprüfungen oder eine steuerliche Nachschau: So können durch kompetente Beratung und Kommunikation häufig Zweifel ausgeräumt werden, wenn der Betriebsprüfer ansonsten die Prüfung wegen eines Verdachts auf eine Steuerstraftat abbrechen müsste.
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren schützen wir Ihre Interessen mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln, insbesondere bei drohenden Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Untersuchungshaft.
Außerdem beraten wir Unternehmen bei Vorwürfen gegen die (ehemalige) Geschäftsleitung, um drohende Bußgelder und Vermögensabschöpfungen zulasten der Gesellschaft selbst abzuwenden.