Wirtschaftsmediation

Gerade in der Wirtschaft wollen die Akteure ihre Konflikte eigenverantwortlich regeln. Das Verfahren der Mediation bietet hierfür sichtbare Vorteile:

Mediation beruht auf der Überzeugung, dass die Parteien selbst ihre Interessen und die Konfliktumstände am besten kennen, ihnen aber im Falle eines fortdauernden Konflikts der Zugang zu ihren gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten verstellt ist. Um dieses Hindernis zu überwinden, stellen die erfahrenen Mediatoren von WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ einen strukturellen Gesprächsrahmen her, der beiden Konfliktparteien eine konstruktive Einigung ermöglicht. Aus unproduktiven Streitgesprächen werden kooperative Verhandlungen.

Im Mediationsverfahren geben Sie Ihre Eigenverantwortung nicht ab. Nicht der Mediator entscheidet über die Lösung einer Streitigkeit, sondern Sie. Unsere Wirtschaftsmediatoren stehen ihnen vielmehr bei der Entscheidungsfindung dadurch zur Seite, dass sie ein geordnetes Verfahren moderieren, in dem Sie selbst mit der anderen Konfliktpartei ein Übereinkommen erarbeiten.

Unser Mediationsteam folgt dabei dem Selbstanspruch, als allparteilicher professioneller Vermittler Ihre Verhandlungen so zu begleiten, dass sie in einem strukturierten, auf Kooperation ausgerichteten Prozess verlaufen, der in eine konstruktive Lösung Ihres Streits mündet.

Wirtschaftsmediation eignet sich besonders für unternehmerisch denkende Menschen, langfristige Geschäftsbeziehungen und für die öffentliche Hand.

Mediation zielt auf „Win-Win-Lösungen” ab. Während ein Kompromiss oder auch ein juristischer Vergleich „gegenseitiges Nachgeben” verlangt (vgl. § 779 BGB), dient Mediation ganz im Gegenteil der möglichst vollständigen Verwirklichung der Interessen aller Beteiligten. Mediation will also viel mehr als einen bloßen Kompromiss. Insbesondere dann, wenn langfristige Geschäftsbeziehungen in Rede stehen oder wenn zwischenmenschliche Themen an Einfluss gewinnen, ist ein Mediationsverfahren oft vorzugswürdig:

  • Familienunternehmen und Nachfolge
  • Innerbetriebliche Konflikte
  • Firmenneugründungen
  • Umstrukturierung und Post Merger Integration
  • Bauwirtschaft
  • Gefahr der Insolvenz des Schuldners
  • Öffentliche Hand, Politik und Bürgerbeteiligung

Wirtschaftsmediation ist auch vor Gericht noch möglich: Gerichtsnahe Mediation.

Wirtschaftsmediation findet auch beim Staat immer mehr Anklang, da dieses Verfahren nachhaltige und zufriedenstellende Ergebnisse schafft. Daher haben fast alle Bundesländer Programme zur gerichtsnahen Mediation etabliert. Auch nach Klageerhebung gibt es bei vielen Gerichten noch einen Weg zurück an den Verhandlungstisch.
Als Partei in einem laufenden Gerichtsverfahren können Sie jederzeit anregen, eine Mediation außergerichtlich mit einem externen Mediationsexperten durchzuführen.
Wir beraten Sie hierzu gerne!

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