Wirtschaftlichen Akteuren werden im 21. Jahrhundert nicht nur durch aufsichtsrechtliche Vorschriften Leitplanken gesetzt, sondern vermehrt auch durch Vorgaben im Wirtschaftsstrafrecht. Gerade aufgrund ihres empfindlichen Sanktionsregimes belasten sie Gesellschaften und Führungskräfte erheblich. Mehr denn je müssen Unternehmer und Geschäftsführer zahlreiche neben- und außerstrafrechtliche Vorschriften beachten, die weit über die Vermögensdelikte des Kernstrafrechts (z.B. die Betrugs-, Untreue- und Steuerdelikte) hinausgehen.
WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ steht Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts zur Seite. Dank unserer langjährigen Erfahrung profitieren Sie von einer umfassenden Beratung, die schon bei der Prävention ansetzt und die vollständige Betreuung während eines Strafverfahrens einschließt.
Im Bereich der Prävention setzen wir unseren Schwerpunkt darauf, unter Berücksichtigung der Einzelumstände praktikable Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu skizzieren, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. In enger Zusammenarbeit mit unserer Compliance-Abteilung entwickeln wir daneben leistungsfähige Risikomanagement- und Compliance-Systeme und unterstützen Sie bei deren Umsetzung. Zeichnet sich ein Strafverfahren ab, beraten wir Sie schon vor dessen Beginn darüber, wie Geschäftsführung und Unternehmen im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen am effizientesten ihre Interessen wahrnehmen können.
Im eigentlichen Verfahren begleiten wir unsere Mandanten bei Durchsuchungsmaßnahmen, koordinieren eine effektive Verteidigung, assistieren bei der internen und externen Kommunikation und unterstützen bei der Schadensbegrenzung. Wird Ihr Unternehmen Opfer strafrechtlich relevanten Verhaltens, helfen wir Ihnen umgekehrt dabei, strafrechtliche Instrumente wie Strafanzeigen einzusetzen, um Ihre Rechtsmittel gegen den Schädiger wirksam auszuschöpfen.