Im Bereich des Erbrechts beraten die Anwälte der Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ Sie zu allgemeinen Fragen der Nachlassordnung, aber auch zu speziellen Fragen der Vermögensübertragung bei Familienunternehmen oder des internationalen Erbrechts. Zwischen den Praxisgruppen Erbrecht und Steuerrecht findet ein ständiger Austausch statt. Die Beratung unserer Mandanten hinsichtlich einer steueroptimierten Gestaltung der Nachfolgeplanung ist für uns selbstverständlich. Sollte Ihnen der Weg in unsere Kanzleiräume nach Hamburg beschwerlich sein, bieten wir Ihnen eine rechtliche Beratung vor Ort oder online an. Sprechen Sie uns gerne an.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gerne bereits vor dem Erbfall. Durch frühzeitige Vermögensübertragungen kann die Erbschaftsteuer gesenkt werden. Auch ist eine eindeutige Formulierung in Testamenten unerlässlich. Nur so kann Ihr letzter Wille nach dem Erbfall ohne Streitigkeiten erfüllt werden. Auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, kann es dem Erblasser Schwierigkeiten bereiten, eine eindeutige Formulierung seines letzten Willens zu erreichen. Wir überprüfen gerne, ob die von Ihnen gewünschte Erbfolge, sich aus rechtlicher Sicht eindeutig durchsetzen lässt. Hinsichtlich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments verweisen wir auf den Artikel der Praxisgruppe Erbrecht zu dem Thema „Erbrechtliche Grundlagen – Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis, Auflage“. Der Testierende sollte beachten, dass Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil geltend machen können, insoweit sie enterbt worden sind. Um dies zu verhindern, können Pflichtteilsverzichtsverträge mit Pflichtteilsberechtigten geschlossen werden. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Zusätzlich verweisen wir auf den Artikel der Praxisgruppe Erbrecht zu dem Thema „Digitaler Nachlass – Was mit unseren Daten im Todesfall geschieht“.
Insbesondere für Familienunternehmen ist die frühzeitige Nachfolgeplanung unerlässlich, um die reibungslose Fortführung des Unternehmens auch nach dem Erbfall sicherzustellen. So sollten insbesondere die Gesellschaftsverträge und Vollmachten überprüft werden. Der Risikofaktor Pflichtteil sollte bei der Gestaltung der Nachfolgeplanung miteinbezogen werden, insbesondere die Vererblichkeit des Pflichtteilsrechts. Zu beachten ist ebenfalls, dass nach der EuErbVO bei Unternehmern mit ausländischem Wohnsitz, auch ggf. Pflichtteilsansprüche nach ausländischem Recht bzw. sog. Noterbrechte (bspw. Italien, Frankreich) bestehen können.
Nicht selten kommt es nach dem Erbfall zu Fragen, die die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge betreffen. Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs. Auch sind wir bei der Beantragung eines Erbscheins bzw. des europäischen Nachlasszeugnisses behilflich. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Artikel der Praxisgruppe Erbrecht zu dem Thema „Erbrechtliche Grundlagen – Nach dem Erbfall“.
Nicht zu unterschätzen sind auch Schwierigkeiten, die in einer Erbengemeinschaft zwischen den Erben im Wege der Auseinandersetzung des Nachlasses auftreten können. Unsere Fachanwälte für Erbrecht sind als Mediatoren ausgebildet und daher spezialisiert auf eine deeskalierende Kommunikation in dieser emotional geprägten Zeit, nach dem Tode eines bekannten Menschen.
Sollten außergerichtliche Bemühungen nicht zum Ziel führen, setzen wir Ihre Interessen gerne vor Gericht durch.