Unternehmen unterstützen wir bei ihren Konflikten auf Wunsch gerne in Schiedsverfahren und bei der Wirtschaftsmediation. Zugute kommen unseren Mandanten in einem solchen Klärungsrahmen nicht nur niedrigere Verfahrenskosten, sondern meist auch ein sachangemesseneres Ergebnis. Ferner lassen sich Konflikte per Wirtschaftsmediation oder Schiedsverfahren üblicherweise effizienter und zuverlässiger ausräumen als vor Gerichten.
Ist ein Gerichtsverfahren jedoch unumgänglich, profitieren Mandanten ebenfalls von unserer langjährigen prozessrechtlichen Erfahrung auf wirtschaftsrechtlich bedeutsamen Gebieten. Ob in Verfahren mit gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftsstrafrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Bezügen – wir vertreten Ihre Interessen souverän notfalls bis in die höchste Instanz.
Zur Seite stehen wir dabei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Dabei reicht unsere Arbeit weit über die eigentliche Prozessführung hinaus und beginnt bereits frühzeitig bei Anbahnung des Verfahrens mit einer umfassenden prozessökonomischen Analyse.
Gerade weil wir die prozessökonomische Dimension nie aus den Augen verlieren, bieten wir Ihnen dort, wo dies möglich ist, alternativ zum gerichtlichen Verfahren an, Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und in der Mediation zu begleiten. Unsere Schlichter und Mediatoren sorgen dafür, dass Rechtsstreitigkeiten unserer Mandanten nach Möglichkeit kostensparend beendet werden, bevor überhaupt Klage erhoben werden muss.