Die Schulungen erläutern einerseits praxisnah die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats und seiner Mitglieder. Andererseits stellen die Vorträge dar, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen dem Pflichtenprogramm des Aufsichtsrats und der Weisungsgebundenheit gegenüber der Kommune gestaltet und wie Aufsichtsratsmitglieder sich darin rechtssicher bewegen können. Damit verschaffen unsere Seminare für Aufsichtsräte gerade neu ernannten Gemeindevertretern eine kompakte Orientierung zur professionellen Ausübung ihrer Tätigkeit.
Referent: Dr. Henrik Bremer
Datum: 2024
Nach jeder Kommunalwahl hat der neue Gemeinderat eine Reihe wichtiger Personalentscheidungen zu treffen. Dazu gehört die Entsendung von Gemeindevertretern in die Aufsichtsräte von Stadtwerken und sonstigen kommunalen Unternehmen. Mit der Bestellung unterfallen auch Neulinge in dieser Position ab Tag 1 dem umfassenden Aufgaben- und Pflichtenprogramm des Aufsichtsrates. Dieser bestimmt sich anders als in der Privatwirtschaft nicht allein durch den Gesellschaftsvertrag und das Gesellschaftsrecht. Zusätzliche Anforderungen stellt das Kommunalrecht.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Vorgaben zuweilen kollidieren. Als Gemeindevertreter unterliegt ein Aufsichtsratsmitglied nämlich den Weisungen der Kommune; das Gesellschaftsrecht hingegen versteht ihn als unabhängiges Organ zur Kontrolle der Geschäftsführung. Sich in diesem Spannungsverhältnis souverän und rechtskonform zu bewegen, ist eine Herausforderung.
Um Gemeindevertreter dabei zu unterstützen, diese zu meistern, veranstalten wir vor allem für Stadtwerke Seminare für Aufsichtsräte. Sie führen Teilnehmer durch den Katalog der allgemeinen Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats. Darauf aufbauend erläutern wir, welche Besonderheiten sich aus dem aktuell geltenden Kommunalrecht und der zugehörigen Rechtsprechung ergeben. Unsere Seminare für Aufsichtsräte städtischer Unternehmen vermitteln somit einen praxisnahen Überblick über das relevante Regelungsgefüge von Gesellschaftsrecht und Kommunalwirtschaftsordnung.
Zwei Vortragsblöcke veranschaulichen anhand von Beispielen den Inhalt des gesellschaftsrechtlichen Regelwerks für Aufsichtsräte und die kommunalrechtlichen Zusatzanforderungen. Dabei besprechen unsere Seminare für Aufsichtsräte gerade die gebotene Verhaltensweise in bedeutenden und kritischen Bereichen ihrer Tätigkeit. Dazu zählen unter anderem die Durchführung einer Aufsichtsratssitzung, die Berichterstattung gegenüber der Kommune und die Prüfung von Rechenschaftsberichten der Geschäftsführung. Hier skizziert unser Seminar jeweils eine Best Practice.
Keine unserer Schulungen entspricht vollkommen einer anderen. So berücksichtigen unsere Seminare für Aufsichtsräte gerne die eigenen Gesellschaftsverträge der Teilnehmer und erörtern den konkret für sie geltenden Rechtsrahmen. Inhaltlich und organisatorisch richten wir uns danach, für welche Einzelfragen die Seminarteilnehmer sich vorwiegend interessieren und welche Form der Aufbereitung sie favorisieren. Auf Wunsch konzipieren wir Seminare für Aufsichtsräte auch als Workshops. Hier übertragen teilnehmende Gemeindevertreter im Anschluss an bündige Kurzvorträge die dargestellten Rechtsvorgaben auf die Gegebenheiten ihres eigenen kommunalen Unternehmens. Anschließend erarbeiten sie gemeinsam mit unseren Referenten eine Lösung für Konfliktfälle (z.B. bei Widersprüchen zwischen der Weisung der Kommune und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung).
Eine erste Orientierung für eine mögliche Seminarplanung bietet dennoch die nachstehende Mustergliederung. Sie skizziert die Themen einer halbtägigen Aufsichtsratsschulung, die unsere Referenten unterteilt in Vortragsblöcke aufbereiten. Nach jedem Vortragsblock ergibt sich eine Fragerunde sowie eine Pause. Zudem untergliedern wir längere Vortragsblöcke für gewöhnlich mit Zwischenpausen.
Interessiert Sie das Programm unserer Seminare für Aufsichtsräte? Schicken Sie uns am besten eine unverbindliche Anfrage an info@wr-recht.de. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.