Schulungen zum GwG – der richtige Umgang mit dem Geldwäschegesetz

WIRTSCHAFTSRAT Recht ■ bietet Schulungen zum GwG an. Sie dienen dazu, Adressaten des neuen Geldwäschegesetzes einen Überblick über deren Pflichten zu vermitteln. Zweites Ziel unserer Schulungen zum GwG ist es, konkrete Compliance-Maßnahmen zu skizzieren, die die Vorgaben des neuen Regelwerks rechtssicher umsetzen.

Kontext

Seit Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) am 23. Juni 2017 erfasst dessen Anwendungsbereich die allermeisten Unternehmen. Zugleich schreibt die Vorschrift ein umfassendes Pflichtenprogramm vor, um Geldwäscherisiken zu minimieren. Im Allermindestens verlangt das GwG mittlerweile flächendeckend Meldungen an das Transparenzregister. Die Anforderungen an das Risikomanagement können jedoch weit darüber hinausgehen, soweit das Tätigkeitsfeld oder die Geschäftspartner eine gewisse Anfälligkeit eines Normadressaten für Geldwäschegefahren nicht fernlegen.

Das GwG setzt damit die 4. Geldwäscherichtlinie um. Eine weitere Ergänzung des Pflichtenkatalogs kündigt sich unterdessen mit der im Herbst 2017 erlassenen 5. Geldwäscherichtlinie an. Dabei bedingen schon jetzt der erweiterte Kreis der Verpflichteten und der verschärfte Sanktionsapparat, dass die Geldwäscheprävention längst kein Nischenthema mehr ist, sondern sorgfältig in das Compliance-System eines Unternehmens integriert werden will.

Unsere Schulungen zum GwG liefern vor diesem Hintergrund einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die neuen Vorschriften und skizzieren eine Anleitung, wie Normadressaten den gestiegenen Anforderungen effizient begegnen können.

Format und Inhalt

Eckdaten

Vier Vortragsblöcke erläutern anhand von Beispielen den Inhalt des neu in Kraft getretenen Regelungswerks und seiner nahenden Erweiterung durch die 5. Geldwäscherichtlinie. Zudem stellen unsere Schulungen zum GwG dar, wie Unternehmen das erforderliche Risikomanagement pflichtgemäß implementieren und insbesondere eine gesetzeskonforme Risikoanalyse durchführen können.

Mustergliederung des Seminars

Keine unserer Schulungen zum GwG gleicht vollständig den anderen. Denn organisatorisch und inhaltlich richten wir uns jeweils danach, für welche Themen sich die Seminarteilnehmer besonders interessieren und welche Form der Aufbereitung sie favorrisieren. So lässt es sich auch einrichten, Schulungen als Workshops zu konzipieren, in denen Seminarteilnehmer im Anschluss an bündige Kurzvorträge unseren Input auf die Gegebenheiten ihrer eigenen Organisation übertragen und hierfür gemeinsam mit unseren Referenten eine Lösung erarbeiten. Als erste Orientierung für eine mögliche Seminarplanung kann dennoch die folgende Mustergliederung dienen. Sie skizziert die Inhalte einer eintägigen Schulung zum GwG, die unsere Referenten jeweils in Vortragsblöcken aufbereiten. Nach jedem Vortragsblock ergibt sich eine Fragerunde sowie eine Pause. Größere Vortragsblöcke untergliedern wir zudem für gewöhnlich mit Zwischenpausen.

Einführung zum neuen Geldwäschegesetz

  • Überblick zum Geldwäschegesetz
  • Anwendungsbereich des GwG
  • Aufbau des Pflichtenprogramms
  • Sanktionen

Die Pflichten des GwG im Einzelnen

  • Meldungen an das Transparenzregister
  • Risikoanalyse
  • Maßnahmen zur Risikoprävention
  • Umgang mit akuten Risiken
  • Sonstige Pflichten

Roadmap zur Einhaltung des GwG

  • Konzept zur Erweiterung des Compliance-Systems
  • Verteilung von Zuständigkeiten
  • Integration in die Arbeitsprozesse
  • Integration in die EDV
  • Recherche meldepflichtiger wirtschaftlich Berechtigter
  • Risikomanagement
  • Dokumentation

Ausblick: 5. EU-Geldwäscherichtlinie 2018

  • Zusammenfassung des Inhalts
  • Empfehlungen für die praktische Umsetzung
  • Bevorstehende Umsetzung in nationalem Recht
  • Weitere Rechtsentwicklungen

Weitere Informationen

Sind Sie näher an unserem Seminarprogramm interessiert? Schicken Sie uns am besten eine unverbindliche Anfrage an info@wr-recht.de. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.