Arbeitsrecht

WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer an sämtlichen Konfliktpunkten im Arbeitsrecht.

Erfolgreich vertreten wir dabei beide Seiten, weil wir mit beiden Perspektiven vertraut sind. So wissen wir aus unserer Praxiserfahrung beispielsweise, wo die Gegenseite üblicherweise zu Zugeständnissen bereit ist und wo ihre rechtlichen Schwachstellen liegen. Zusätzlich profitieren unsere Mandanten von der fachlichen Expertise unserer Praxisgruppe, die sich ausschließlich aus Arbeitsrechtsspezialisten zusammensetzt. Durch ständige Fortbildungen behalten unsere Anwälte zudem im Blick, wie sich Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht aktuell ändern.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitgeber besteht darin, Arbeitsverträge zu erstellen und zu überarbeiten. Ebenso beraten wir Arbeitgeber bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Betriebsverfassung und Tarifverträgen. Darüber hinaus vertreten wir Arbeitgeber in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat und gekündigten Arbeitnehmern sowie in sonstigen in arbeitsgerichtlichen Prozessen. Ferner steht WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ Arbeitgebern bei der außergerichtlichen Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte zur Seite.

Indem wir im Arbeitsrecht sowohl Einzelfälle bearbeiten als auch zur strategischen Ausrichtung von Arbeitsverträgen beraten, profitieren Mandanten bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen wechselseitig von unserer Expertise:

Konkrete Einzelanliegen behandeln wir mit dem nötigen Weitblick; unsere Lösungsvorschläge berücksichtigen rechtsübergreifende und rechtsexterne Gesichtspunkte wie etwa die wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung.

Umgekehrt wird unsere strategische Beratung dadurch aufgewertet, dass wir dank jahrelanger Erfahrung mit den in der Praxis neuralgischen Punkten von Arbeitsverträgen bestens vertraut sind. Oberste Devise bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist für uns, Konflikte von vorn herein zu vermeiden und Sie gegen arbeitsrechtsspezifische Risiken bereits präventiv optimal abzusichern.

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer

Sind Sie Arbeitnehmer, unterstützen wir Sie vor allem bei

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag.
  • der Geltendmachung von Ansprüchen auf Lohnzahlung und Abfindungen.
  • Zusagen aus Betriebsvereinbarungen (insbesondere aus Sozialplänen).
  • Prüfungen von Befristungsabreden.
  • Fragen zum arbeitsrechtlichen Sonderschutz, z.B. für Schwangere, Mütter und Betriebsräte.
  • Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien.
  • Prüfungen nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.
  • Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis.

Besondere Rücksicht nehmen wir in jedem Fall auf die persönlichen Umstände Ihres Anliegens. Schließlich ist uns bewusst, dass arbeitsrechtliche Fragen für Arbeitnehmer oftmals von existenzieller wirtschaftlicher Tragweite sind. Gerade wo dies der Fall ist, entwickeln wir Lösungsansätze, die die persönliche Situation unserer Mandanten und die arbeitsrechtlichen Chancen und Risiken gleichermaßen berücksichtigen. Dabei bemühen wir uns insbesondere um zügige Verfahren, die für Mandanten keine unnötige Belastung bilden.

Kündigungsschutz

Kündigungen bilden sicherlich das heikelste Thema im Arbeitsrecht. Immerhin schneidet eine Kündigung meist tief in die wirtschaftliche Existenzgrundlage des betroffenen Arbeitnehmers ein. Rechtmäßig kündigen kann ihm sein Arbeitgeber jedoch nur unter strengen Voraussetzungen.

So gelten allein personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen als rechtens. Sollte sich eine Kündigung nicht hinreichend auf einen entsprechenden Grund stützen lassen, empfiehlt sich daher eine anwaltliche Überprüfung. Dabei ist jedoch Eile geboten, da rechtliche Schritte nur binnen der kurzen Widerspruchsfrist in Betracht kommen.

Solche rechtlichen Schritte sollte insbesondere in Erwägung ziehen, wer einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Dieser stellt nämlich erhöhte Anforderungen an eine rechtmäßige Kündigung. Hiervon profitieren u.a. Auszubildende nach der Probezeit, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsräte oder auch Personen mit Schwerbehinderung.

Für diese Personengruppen, aber auch für andere Arbeitnehmer lotet WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ die Chancen einer Kündigungsschutzklage aus. Ist ein entsprechendes Verfahren gewünscht, betreut die Praxisgruppe die Betroffenen durch den arbeitsgerichtlichen Prozess.

Korrektur von Arbeitszeugnissen

Endet ein Arbeitsverhältnis, steht es dem Arbeitnehmer zu, von seinem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Arbeitszeugnis kann dabei sowohl in bündiger (das sog. einfache Arbeitszeugnis) als auch in umfangreicher Form (qualifiziertes Arbeitszeugnis) ausgestellt werden. Keinesfalls darf es jedoch Unwahrheiten enthalten oder zweideutig formuliert sein.

Mit dieser Vorgabe tritt ein Arbeitgeber aber regelmäßig in Konflikt, wenn er sich einer bestimmten Zeugnissprache bedient, um verdeckte Kritik an seinem ehemaligen Arbeitnehmer zu üben. Besteht diesbezüglich ein Verdacht, bietet es sich an, das Arbeitszeugnis auf Darstellungsmängel kontrollieren zu lassen. Schließlich lohnt sich eine Überprüfung insbesondere deswegen, weil die Bewertung aus früheren Arbeitszeugnissen eine entscheidende Rolle in künftigen Bewerbungsverfahren spielt.