Schriftform beim Mietvertrag
Was es hinsichtlich der gesetzlichen Schriftformklausel des § 550 BGB zu beachten gilt.
Das Immobilienrecht ist vielschichtig. Es umfasst neben sachenrechtlichen Fragen und dem Wohnraum- und Gewerberaummietrecht auch die wohnungseigentumsrechtlichen Themen sowie die gesellschafts-, bau- und finanzrechtliche Dimension von Bauprojekten und Immobilientransaktionen. WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ bietet Ihnen auf diesen Gebieten einheitliche Ansprechpartner, die mit der jeweiligen Thematik fachlich seit Jahren befasst sind.
Im Bereich Wohnraum betreuen wir Sie rechtsberatend bei Modernisierungsmaßnahmen bis hin zur vollständigen Umstrukturierung von Gebäuden; ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die rechtssichere Umsetzung von Mieterhöhungen.
Gegenstand unserer Tätigkeit im Gewerberaummietrecht ist es häufig, Mieterstrukturen zu optimieren, vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten in Gewerbemietverträgen zu prüfen sowie effizient Räumungsansprüche unter Zuhilfenahme sämtlicher prozessualer Mittel durchzusetzen. So haben wir etwa in den vergangenen Jahren bei großen Projektentwicklungen in deutschen Großstädten zügig ganze Komplexe räumen können und ermöglicht, dass Bauprojekte planmäßig realisiert werden konnten. Unter anderem hat unsere Kanzlei in Berlin am Bahnhof Zoo und im Hamburger Schanzenviertel erfolgreich an größeren Projekten mitgewirkt.
Im Bereich der WEG-Verwaltung unterstützt WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ primär bei notleidenden Wohnungseigentümergemeinschaften tätig. Hier beraten wir beispielsweise über Möglichkeiten, Stimmrechte zu majorisieren und Verwalter auszutauschen oder schlichtweg eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Auf dem Gebiet der Immobilientransaktionen übernimmt WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ die Due Diligence; ebenso leisten wir umfassende Rechtsberatung beim Ankauf von Objekten.
In diesen Fällen können wir zusammen mit unseren Partnerunternehmen auch die technische Bewertung eines Gebäudes und die steuerrechtliche Optimierung der Immobilientransaktion aus einer Hand gewährleisten. Bei der Übertragung von Grundstücksverwaltungsgesellschaften profitieren unsere Mandanten zudem von der Expertise unserer Gesellschaftsrecht-Praxisgruppe.
In den Mittelpunkt unserer Beratung stellen wir stets die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der jeweiligen rechtlichen Lösung. In diesem Zusammenhang kann WIRTSCHAFTSRAT RECHT ■ unter anderem auf die Erfahrung aus der langjährigen Zusammenarbeit mit ausländischen Immobilienfonds und inländischen Asset-Managements zurückgreifen.